Rechtsberatung beim Erwerb und Verkauf von Immobilien;
eine umfassende Prüfung der Rechtslage dieser Immobilien;
Vorbereitung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Immobilienhandel, einschließlich der Vorbereitung von Agentur-, Vor- und bedingten Verträgen, mit Berücksichtigung der Sicherung der Forderungen, der Belastung der Immobilien mit beschränkten dinglichen Rechten (Hypotheken, Nießbrauch, Dienstbarkeiten usw.);
Beratung im Bereich der Vermietung, Untervermietung und Verpachtung von Immobilien;
Vertretung von Kunden in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, einschließlich Grundbuchverfahren im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen.